27 September 2009

Politische Bildung

Was wählen wir eigentlich?
Einfache Frage, aber immer unterschiedliche Antworten...

Wir sind zwar nicht alle schizophren- haben aber zwei Stimmen- warum??

In Deutschland gilt das Verhältniswahlrecht, gleichzeitig sind aber Elemente des Mehrheitswahlrechts integriert.

Mit der Erststimme stimmen die Wähler über den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis ab. Wer über die Erststimme gewählt ist, bekommt ein Mandat.


Die Zweitstimme ist für das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag entscheidend. Schafft eine Partei hierbei nicht mindestens fünf Prozent aller bundesweit abgegebenen Stimmen, scheitert sie an der Sperrklausel, auch Fünfprozenthürde.

Ausnahme: Wenn die Partei mindestens drei Direktmandate bekommt, greift die Sperrklausel nicht mehr.

Die Partei bekommt dann, inklusive der Direktmandate, die ihr anteilig zustehenden Sitze nach Prozenten.

Die Zweitstimme entscheidet über die Macht im Bundestag.


Die Hälfte der 598 Sitze bekommen Politiker, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen haben.

Die andere Hälfte der Abgeordneten zieht über die Landesliste ihrer Partei ein.

Allerdings kann die Zahl der Direktmandate die eigentlich nach dem Zweitstimmenanteil festgelegte Sitzverteilung im Plenum gravierend verändern.

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr gemäß der Verteilung der Zweitstimmen zustehen, so bleiben ihr diese sogenannten Überhangmandate trotzdem erhalten.


Soweit die öde Theorie-

Und: wir wählen NICHT den Bundeskanzler!!!!!

Nach der Koalitionsbildung wählt den der Bundestag selbst.

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