27 Juni 2012

Beschneidungen

Wir haben uns schon die Köpfe heiss diskutiert- die Beschneidungsfrage spaltet.
 Ich habe grundsätzlich die Meinung, dass es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt und Punkt. 
Trotzdem habe ich auch Angst, dass nun wieder Tür und Tor den Beschneidungen in Hinterzimmern mit "Glasscherben" geöffnet wird.
 Meine bevorzugte Lösung wäre ein Anstoss durch die Religionsführer selbst, mit den antiquierten Riten abzuschliessen, zugunsten der Unverletzlichkeit des Körpes! 
Ein WUNSCHTRAUM??? 

Aus der SZ von 26.06.2012: 
Religionsfreiheit bedeutet aber nicht, dass Eltern zum Beispiel ihre Kinder aus Schulen herausnehmen dürfen, um zu verhindern, dass sie dort Dinge lernen, die nicht im Einklang mit dem Glauben der Eltern stehen. Sie dürfen ihren Kindern nicht aus religiösen Gründen medizinische Versorgung vorenthalten. Und sie dürfen sie nicht schlagen, auch wenn manche fundamentalistischen Gemeinden es für ein Gebot Gottes halten, den Nachwuchs auch mit der Rute zu erziehen. Freiheit bedeutet körperliche Unversehrtheit Die Religionsfreiheit in Deutschland bedeutet also nicht, dass jeder prinzipiell tun kann, was ihm oder ihr dem Glauben zufolge angemessen erscheint. Und die Freiheit der Religion des einen hört auch schon da auf, wo die Freiheit des anderen anfängt. Diese Freiheit beinhaltet, dass das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit erfüllt sein muss. Dieses Bedürfnis nach und das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss man auch einem Säugling oder Kleinkind zusprechen.

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