13 Dezember 2012
12 Dezember 2012
Beschneidungsdebatte
http://beckstage.volkerbeck.de/2012/12/12/beschneidungsdebatte/
Vorhautbeschneidungen kleiner Jungen aus religiösen Motiven
In dieser schwierigen Situation für die deutsche Demokratie, weil eben nicht mit christlichen Beschneidungen im Alltag bekannt, ist dieser Entschluss vernünftig.
Noch ist eine Beschneidung Alltag im religiösen Leben Vieler, dem kann man sich auch in Deutschland nicht verschliessen.
Natürlich müssen soweit möglich dem Kind auch Rechte eingeräumt werden.
Ich finde die Diskussion der Gruppe um Volker Beck daher hilfreich und gut bei dem Umgang mit diese Thema.
Auszüge aus dem Text:
Sie stellt für viele Gläubige den Schritt zur vollwertigen Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft dar, daher ist die Entscheidung der Eltern zweifelsohne im Sinne des Kindeswohls. Denn selbstverständlich gilt für die Beschneidung von Jungen der gleiche Grundsatz, der auch in allen anderen Fällen dem deutschen Kindschaftsrecht zu Grunde liegt: niemand ist mehr am Wohl des Kindes interessiert, als die Eltern. Und genau aus diesem Grund darf das Elternrecht nur im Falle einer Kindeswohlgefährdung begrenzt werden. Diese liegt bei einer fachlich korrekt und unter medizinischen Standards durchgeführten Beschneidung nicht vor.
Das Kind muss, soweit es dazu schon in der Lage ist, auch schon vor dem 14. Lebensjahr von ärztlicher Seite über den Eingriff aufgeklärt werden. Selbstverständlich muss der Junge dann auch die Möglichkeit zum Widerspruch haben, wenn er den Eingriff nicht wünscht.
Vorhautbeschneidungen kleiner Jungen aus religiösen Motiven
In dieser schwierigen Situation für die deutsche Demokratie, weil eben nicht mit christlichen Beschneidungen im Alltag bekannt, ist dieser Entschluss vernünftig.
Noch ist eine Beschneidung Alltag im religiösen Leben Vieler, dem kann man sich auch in Deutschland nicht verschliessen.
Natürlich müssen soweit möglich dem Kind auch Rechte eingeräumt werden.
Ich finde die Diskussion der Gruppe um Volker Beck daher hilfreich und gut bei dem Umgang mit diese Thema.
Auszüge aus dem Text:
Sie stellt für viele Gläubige den Schritt zur vollwertigen Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft dar, daher ist die Entscheidung der Eltern zweifelsohne im Sinne des Kindeswohls. Denn selbstverständlich gilt für die Beschneidung von Jungen der gleiche Grundsatz, der auch in allen anderen Fällen dem deutschen Kindschaftsrecht zu Grunde liegt: niemand ist mehr am Wohl des Kindes interessiert, als die Eltern. Und genau aus diesem Grund darf das Elternrecht nur im Falle einer Kindeswohlgefährdung begrenzt werden. Diese liegt bei einer fachlich korrekt und unter medizinischen Standards durchgeführten Beschneidung nicht vor.
Das Kind muss, soweit es dazu schon in der Lage ist, auch schon vor dem 14. Lebensjahr von ärztlicher Seite über den Eingriff aufgeklärt werden. Selbstverständlich muss der Junge dann auch die Möglichkeit zum Widerspruch haben, wenn er den Eingriff nicht wünscht.
06 Dezember 2012
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