http://beckstage.volkerbeck.de/2012/12/12/beschneidungsdebatte/
Vorhautbeschneidungen kleiner Jungen aus religiösen Motiven
In dieser schwierigen Situation für die deutsche Demokratie, weil eben
nicht mit christlichen Beschneidungen im Alltag bekannt, ist dieser Entschluss
vernünftig.
Noch ist eine Beschneidung Alltag im religiösen Leben Vieler, dem kann man sich auch in Deutschland nicht verschliessen.
Natürlich müssen soweit möglich dem Kind auch Rechte eingeräumt werden.
Ich finde die Diskussion der Gruppe um Volker Beck daher hilfreich und gut bei dem Umgang mit diese Thema.
Auszüge aus dem Text:
Sie
stellt für viele Gläubige den Schritt zur vollwertigen Mitgliedschaft
in der Religionsgemeinschaft dar, daher ist die Entscheidung der Eltern
zweifelsohne im Sinne des Kindeswohls. Denn selbstverständlich gilt für
die Beschneidung von Jungen der gleiche Grundsatz, der auch in allen
anderen Fällen dem deutschen Kindschaftsrecht zu Grunde liegt: niemand
ist mehr am Wohl des Kindes interessiert, als die Eltern. Und genau aus
diesem Grund darf das Elternrecht nur im Falle einer
Kindeswohlgefährdung begrenzt werden. Diese liegt bei einer fachlich
korrekt und unter medizinischen Standards durchgeführten Beschneidung
nicht vor.
Das Kind muss, soweit es dazu schon in der Lage
ist, auch schon vor dem 14. Lebensjahr von ärztlicher Seite über den
Eingriff aufgeklärt werden. Selbstverständlich muss der Junge dann auch
die Möglichkeit zum Widerspruch haben, wenn er den Eingriff nicht
wünscht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen